Stimmtherapie

Version 2

Wozu Stimmtherapie?

Haben Sie seit einiger Zeit das Gefühl, dass mit Ihrer Stimme irgendetwas nicht stimmt? Die Stimme kratzt, ist belegt, tut weh, ist dünn oder gequetscht? Ist das Sprechen zu anstrengend, zu undeutlich, zu leise, kommt nicht richtig an beim Gegenüber oder sonstiges? Wir können Ihnen helfen. Lassen Sie sich von Ihrer/m HNO oder Phoniater_in nach Abklärung der Symptome eine Verordnung für Stimmtherapie ausstellen.

Wir bieten Beratung, Diagnostik und Therapie jeglicher Art von Stimm- und Sprechproblemen.

 

Unser Therapie-Spektrum

 

Funktionelle Stimmstörungen

  • Dysphonie, Dysodie, Aphonie
  • eingeschränkte stimmliche Belastbarkeit
  • stressbedingte Heiserkeit bis hin zum Stimmverlust 
  • Räusperzwang, Reizhusten
  • Druck- und Schmerzempfindung (Kloßgefühl)
  • Kraftlosigkeit in Atmung und Stimmgebung
  • einhergehende Probleme der Atmung
  • psychogene Stimmstörungen

Organische Stimmstörungen

  • Stimmlippenlähmungen, z.B. nach Schilddrüsenoperationen
  • Stimmlippenknötchen
  • Ödeme, Zysten, Polypen
  • Granulome
  • Tumore

Hormonelle Stimmstörungen

  • bei Trans*menschen und Divers
  • Mutationsstörung (nach dem Stimmbruch)
  • während/nach dem Klimakterium

Störungen der Artikulation

  • Lautfehlbildungen z.B. Sigmatismen / S-Fehler
  • verwaschene / undeutliche Aussprache
  • Poltern / Redeflussstörung
  • Dysarthrie bei Parkinson, MS, ALS
  • Rhinophonie z.B. bei Hypotonie des Gaumensegels oder bei Lippen- Kiefer-Gaumenspalten

Myofunktionelle Störungen

  • Störung der orofazialen Muskulatur mit Auswirkungen auf Ess-, Kau- Schluck- und Sprechvorgang
  • Hypotonie im Mundbereich u.a. bei Mundatmung
  • begleitend bei kieferorthopädischer Behandlung z.B. bei Zungenfehlstellung, physiologisches Schlucktraining

Psychogene Stimm- und Sprechstörungen

  • Wir begleiten Sie, wenn Sie Ihre Sprechängste überwinden wollen.

WIE GEHT ES WEITER?

Stimmtherapeutische Behandlungen werden von den Krankenkassen übernommen!

Bevor wir eine Befunderhebung und die darauf folgende Behandlung durchführen können, benötigen wir eine Heilmittelverordnung für Stimm-/Sprechtherapie. Diese wird je nach Störungsbild von Ihrer/m zuständigen Ärzt_in ausgestellt.

Wir sind Vertragspartner aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen.

Bei den gesetzlichen Krankenkassen besteht eine Frist von 14 Tagen zwischen dem Ausstellungsdatum der Verordnung und dem Behandlungsbeginn. Bei späterem Therapiebeginn innerhalb des Quartals, sollte das Ausstellungsdatum vom Sekretariat Ihrer/s Ärzt_in aktualisiert werden. 

 

Folgende Ärzt_innen können Heilmittelverordnungen ausstellen:

  • HNO-Ärzt_innen: Sprech- und Stimmtherapie
  • Phoniater_innen: Sprech- und Stimmtherapie
  • Hausärzt_innen für gesetzlich Versicherte:
    Sprechtherapie (Artikulationstherapie/Redefluss/Poltern),
    Stimmtherapie für Trans*menschen und Divers
  • Hausärzt_innen für Privatversicherte:
    Stimmtherapie, Sprechtherapie, Atemtherapie (alle Störungsbilder nicht fachärztlich gebunden)
  • Kieferorthopädie/Zahnärzt_innen: Myofunktionelle Therapie
  • Neurolog_innen: Sprechtherapie

 

Welche Kosten entstehen?

Zuzahlung bei gesetzlich Versicherten:

Von allen Patient_innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verlangt Ihre Krankenkasse eine Zuzahlung. Diese beträgt 10% der Behandlungskosten sowie 10 Euro Verordnungsgebühr (im zweistelligen Bereich). Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung kann beantragt werden, wenn die Gesamtsumme Ihrer Zuzahlung in einem Kalenderjahr 2% Ihres Bruttojahreseinkommens (bei chronisch kranken Patient_innen 1%) übersteigt. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse.

 

Zuzahlung bei Privatversicherten:

Zwischen der/m Patient_in und der Praxis wird ein Honorarvertrag vereinbart. Unser Honorar richtet sich nach der Empfehlung unseres Berufsverbandes. In der Regel werden die Sätze von den Privaten Krankenkassen übernommen.